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23-09-2026

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Der Virologe Christian Drosten erklärt die Corona Pandemie für beendet


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26.12.2022 Der Virologe Christian Drosten hat in einem Interview mit dem Tagesspiegel gesagt, dass er der Meinung ist, dass die Pandemie nun vorbei sei und das Sars-Cov-2-Virus endemisch geworden ist. Das bedeutet, dass sich das Virus in Europa etabliert hat und es auch weiterhin Infektionen geben wird, die im Winter häufiger auftreten und im Sommer seltener. Drosten sagte auch, dass die Immunität der Bevölkerung nach dem Winter breit und belastbar genug sein wird, um das breite Auftreten des Virus im Sommer fast vollständig zu verhindern. Andere Experten wie der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin, Christian Karagiannidis, teilen diese Ansicht und glauben, dass die Pandemie zunehmend auslaufen wird. Klaus Stöhr, ein Epidemiologe, hatte bereits vor mehr als zwei Jahren vorhergesagt, dass die Pandemie enden wird, wenn die Abwehrkraft der Bevölkerung hoch genug ist, was normalerweise nach einigen Jahren der Fall sei.

Die Einschätzungen von Christian Drosten, dass die Pandemie vorbei ist und das Sars-Cov-2-Virus endemisch geworden ist, bedeuten für uns in diesem Winter, dass das Virus weiterhin vorhanden ist und zusätzlich andere Viren wie RSV und Grippe die Kliniken belasten. Menschen, die alt, immungeschwächt oder vorerkrankt sind, werden weiterhin Schutz benötigen und Maßnahmen wie das Tragen von Masken in öffentlichen Einrichtungen befolgen solten. Die Maskenpflicht in Krankenhäusern und Altenheimen darf vorerst nicht fallen, da das Virus diese besonders vulnerablen Menschen treffen könnte, die trotz Impfung keine ausreichende Abwehrkraft aufbauen können.

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Peitschenhieb für Elon Musk - Nach Frankfurter Urteil muss Twitter Fake News und Beleidigungen unverzüglich löschen


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14.12.2022 Das Frankfurter Landgericht hat eine Grundsatzentscheidung gefällt. Wer durch Fake News, Beleidigungen und ehrverletzende Äußerungen auf Twitter betroffen ist, darf von dem Kurznachrichtendienst verlangen, dass diese Einträge entfernt werden. Geklagt hatte Baden-Württembergs Antisemitismusbeauftragter Michael Blume, welcher sich falschen und ehrverletzende Tweets über ihn auf Twitter ausgesetzt sah. Nach der heutigen Entscheidung des Frankfurter Landgerichts können Betroffene nun vom Nachrichtendienst Twitter verlangen, dass falsche oder ehrverletzende Tweets über sie entfernt werden. Darüber hinaus muss Twitter aber auch kerngleiche Äußerungen löschen, sobald dem der Kurznachrichtendienst eine Beanstandung von konkreten Persönlichkeitsverletzungen zugeht und er davon Kenntnis erlangt. Dann muss Twitter sogar eigenständig nach weiteren Nachrichten mit gleichen oder ähnlichen Aussagen recherchieren. Twitter muss zudem auch dann reagieren, wenn die in den betroffenen Tweets enthaltenen Mitteilungen sinngemäß erneut veröffentlicht werden. Andernfalls drohe dem Kurznachrichtendienst ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro. Eine allgemeine Monitoring-Pflicht bei rund 237 Millionen Nutzer könne Twitter jedoch nicht auferlegt werden. Daher bestehe die Pflicht zur Prüfung nur bei konkret beanstandeten Persönlichkeitsrechtsverletzungen. Allerdings ist die Entscheidung (Az. 2-03 O 325/22) derzeit noch nicht rechtskräftig. Das Verfahren kann möglicherweise noch beim Bundesgerichtshof (BGH) landen.

Die Vorsitzende Richterin Ina Frost betonte bei der Urteilsverkündung, dass das Internet kein rechtsfreier Raum sei. Der Kläger Michael Blume hatte Twitter vorgeworfen, mitverantwortlich für die Verbreitung von Verleumdungen in 46 Tweets zu sein. In den Tweets sei insbesondere behauptet worden, er gehe fremd, sei pädophil und betrüge seine Frau sowie dass er sei in antisemitische Skandale verstrickt und Teil eines antisemitischen Packs sei.

Das Landgericht Frankfurt stellte im Grundsatzurteil fest, dass die ehrenrührigen Behauptungen nicht der Wahrheit entsprechen. Zwar sei eine Bezeichnung als Antisemit zunächst nur eine Meinungsäußerung, aber in diesem Kontext rechtswidrig, weil sie nicht zur öffentlichen Meinungsbildung beitrage und erkennbar darauf abziele, Stimmung gegen den Antisemitismusbeauftragten zu machen.

Das Urteil ist sicherlich richtungsweisend und ein großer Tag für die Würde des Menschen, die Demokratie und den Rechtsstaat. Es zeigt, dass die rechtsstaatlichen Regeln für alle Menschen gelten und das Internet nicht zum rechtsfreien Raum wird.

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