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  • MegaFlop E-Auto | Neu oder gebraucht - So wenig gefragt wie nie

    Das Elektroauto kämpft mit einem erheblichen Problem: Es ist schlichtweg zu teuer. Diese Tatsache wird noch verschärft durch die Streichung des Umweltbonus durch die Politik, was zu rückläufigen Verkaufszahlen führt. Infolgedessen reagiert einer der weltweit führenden Automobilhersteller auf die entstandene Situation. Ursprünglich waren Politik und Automobilindustrie gleichermaßen davon überzeugt, dass die Zukunft dem Elektroauto gehört, da der Verbrennungsmotor bereits ein ablaufendes Datum hat und die meisten Hersteller ihre Fertigung auf Elektrofahrzeuge umstellen. Doch in Deutschland erweist sich das Elektroauto als erheblichen Misserfolg, wie aktuelle Zahlen des Kraftfahrbundesamts zeigen. Während im Dezember 2023 noch mehr Elektroautos als Diesel verkauft wurden, hat sich dies im Januar 2024 drastisch geändert. Lediglich etwa 22.000 Elektroautos fanden einen Käufer, halb so viele wie Diesel-Fahrzeuge. Hauptgründe dafür sind der gestrichene Umweltbonus und die damit verbundenen höheren Preise. Doch das Preisproblem ist nicht das einzige, wie ein Hersteller jetzt deutlich macht.

    Die Elektroautos haben mit einem grundlegenden Problem zu kämpfen, und das ist der Preis. Die Batterien machen derzeit den größten Kostenfaktor aus und leider nimmt die Leistungsfähigkeit dieser teuren Komponente im Laufe der Zeit ab. Die tatsächlichen Kosten für Batterien halten die Autohersteller bisher weitgehend geheim. Eine Angabe aus dem Jahr 2011 über die Kosten für die Batterien des Ford Focus Electric, zwischen 8.800 und 11.000 Euro, lässt jedoch darauf schließen, dass der Ersatz eines Batteriepakets kein günstiges Unterfangen ist. Um potenzielle Käufer nicht abzuschrecken, bieten die meisten Hersteller Garantien für die Leistung ihrer Batterien an und vereinzelt wird auch das Leasing der Batterien separat vom Fahrzeugkauf angeboten. Dennoch werden die Batterien der neuen Elektroautos im Laufe der Zeit an Leistung verlieren, wie es auch bei benzin- und dieselbetriebenen Fahrzeugen der Fall ist. Allerdings fehlen bei Elektroautos noch ausreichend Langzeiterfahrungen, um die Risiken zuverlässig einschätzen zu können. Vor dem Kauf eines Elektroautos sollte man sich dieser Tatsache bewusst sein und unbedingt auf vorhandene Garantien achten.

    Gebrauchte Elektroautos sind auf dem deutschen Markt so wenig gefragt, wie nie zuvor. Eine Mehrheit der potenziellen Käufer zeigt kaum Interesse an solchen Fahrzeugen, wie aus einer aktuellen Umfrage der Expertenorganisation Dekra und des Marktforschungsinstituts Ipsos hervorgeht. Für 59 % der Befragten käme ein gebrauchtes Elektroauto beim nächsten Autokauf eher nicht oder überhaupt nicht in Frage. Lediglich 24 % würden ein gebrauchtes Elektroauto definitiv oder sehr wahrscheinlich in Betracht ziehen. Die Zurückhaltung beruht auf verschiedenen Unsicherheiten, darunter im Besonderen die Leistungsfähigkeit der Batterie, die Reichweite des Fahrzeugs sowie fehlende Lademöglichkeiten. Ein Viertel der Befragten zeigt generell kein Interesse an Elektrofahrzeugen.

    Die Umfrageergebnisse zur Frage, was den Kauf eines gebrauchten Elektrofahrzeugs unterstützen könnte, zeigen, dass tiefgreifende Vorbehalte bestehen. Nur 44 % der Befragten glauben, dass konkrete Maßnahmen den Kauf erleichtern könnten, während 21 % angeben, dass nichts den Kauf sorgenfrei machen könnte. Die Tatsache, dass neue Elektroautos keine Erfolge erzielen und gebrauchte Elektroautos dermaßen wenig gefragt sind, spricht Bände über das Image dieser Fahrzeuge, das als schwer reparierbar und umständlich wahrgenommen wird.

  • Neue WhatsApp Änderung potentiell gefährlich - Verbraucherexperte sieht Gefahr

    Ab heute gibt es wichtige Änderungen, die eure Aufmerksamkeit erfordern. Den meisten dürfte bekannt sein, dass wir bei der Nutzung von WhatsApp einige Datenschutzrisiken in Kauf nehmen. Die App sammelt eine Menge persönlicher Daten wie unsere Kontakte, Standorte und sogar Inhalte unserer Chats. Dabei sollte man sich bewusst machen, dass diese Daten von WhatsApp und verbundenen Unternehmen genutzt werden könnten.

     

    Gemäß einer neuen EU-Richtlinie ermöglicht WhatsApp nun auch den Empfang externer Nachrichten. Das bedeutet, dass ihr ab sofort auch Nachrichten von Kontakten erhalten könnt, die andere Messenger-Dienste wie Telegram und Signal verwenden. Umgekehrt gilt dies ebenso für diese Dienste.

     

    Diese Neuerung birgt potenzielle Risiken, da zuvor eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung galt. Das bedeutete, dass nur diejenigen, die Nachrichten in der App austauschten, den Inhalt sehen oder hören konnten. Wie sich diese neue Regelung auf die Verschlüsselung auswirkt, ist noch unklar. Verbraucherexperte Ron Perduss betont: „Die Anbieter versprechen zwar, Lösungen zu finden und die Datensicherheit zu gewährleisten, aber es bleibt ein Restrisiko bestehen.“

  • Journalistische Ethik – Die grundlegenden Regeln des verantwortungsvollen Journalismus

    Journalismus ist eine der grundlegenden Säulen einer demokratischen Gesellschaft. Durch die Bereitstellung von Informationen und die Aufdeckung von Missständen trägt der Journalismus dazu bei, die Öffentlichkeit zu informieren und eine transparente Regierungsführung zu fördern. In diesem Kontext spielt die journalistische Ethik eine entscheidende Rolle, um sicherzustellen, dass die Medien verantwortungsbewusst und ethisch handeln. Die journalistische Ethik umfasst eine Reihe von Prinzipien und Richtlinien, die Journalisten dabei helfen sollen, ihre Aufgaben professionell und integer zu erfüllen.

     

    1. Wahrheit und Genauigkeit

    Die grundlegendste Ethik im Journalismus ist die Verpflichtung zur Wahrheit und Genauigkeit. Journalisten haben die Verantwortung, die Fakten objektiv und korrekt darzustellen, ohne Verzerrungen oder Voreingenommenheit. Sie sollten sorgfältig recherchieren und verschiedene Quellen überprüfen, um sicherzustellen, dass ihre Berichterstattung zuverlässig ist.

     

  • ChatGPT und Datenschutz – Erlaube oder verbiete ChatGPT Deine Daten zu nutzen

    Die Kontrolle über deine persönlichen Daten zu behalten, ist von entscheidender Bedeutung. Als Nutzer von ChatGPT habt ihr die Möglichkeit, selbst zu bestimmen, ob eure Daten für Trainingszwecke der Künstlichen Intelligenz (KI) verwendet werden sollen und ob eure Chatverläufe gespeichert werden dürfen.

     

    ChatGPT, der Chatbot, basiert auf dem leistungsstarken Sprachmodell GPT-4 von OpenAI, das auf fortschrittlicher Deep-Learning-Technologie beruht. Dieses Modell wird mit umfangreichen Textdaten aus dem Internet trainiert.

     

    Wenn ihr sicherstellen möchtet, dass eure persönlichen Daten nicht in das Training von ChatGPT einfließen, könnt ihr entsprechende Maßnahmen ergreifen. Das bedeutet, dass ihr eure Daten von den Servern von OpenAI, dem Mutterkonzern von ChatGPT, entfernen lassen könnt. Dadurch teilt ihr ChatGPT mit, dass eure Nachrichten nicht zur Verbesserung des Chatbots verwendet werden sollen, und eure Chatverläufe werden gelöscht, um sicherzustellen, dass eure Daten nicht weiter zum Training verwendet werden.

  • Schluss mit Gendersternchen und Co. - Bayern verbietet das Gendern

    19.03.2024  Heute hat das Kabinett einer entsprechenden Änderung zugestimmt, wonach in Schulen und der Verwaltung in Bayern Sonderzeichen wie das Gendersternchen nicht verwendet werden dürfen.

     

    Die bayerische Staatsregierung hat beschlossen, dass im offiziellen Schriftverkehr keine "ideologiegetriebene" Sprache verwendet werden soll. Daher wird die Verwendung von Sonderzeichen zur Geschlechterumschreibung untersagt. Dieser Schritt folgt auf die Ankündigung von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) im Dezember während seiner Regierungserklärung, ein Genderverbot einzuführen. Das Kabinett hat nun offiziell beschlossen, die Allgemeine Geschäftsordnung des Freistaats Bayern zu ändern, um klarzustellen, dass Sonderzeichen wie Gendersternchen ("Bürger*innen"), Binnenmajuskel ("LehrerInnen"), Doppelpunkt ("Arbeiter:innen") und Gendergap ("Verkäufer_innen") nicht erlaubt sind.

     

    "Für uns ist die klare Botschaft: Sprache muss klar und verständlich sein", erklärte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) nach einer Kabinettsitzung. Das Verbot soll für den gesamten staatlichen Bereich gelten, einschließlich Verwaltung, Schulen und Hochschulen. Dies betrifft offizielle Schreiben, Behörden- und Schul-Webseiten, Elternbriefe, Schulbücher, Internetseiten und Jahresberichte. Damit werden klare Regeln für den staatlichen Bereich festgelegt.

  • Das neue Organspende-Register ist online. Ganz einfach eine Entscheidung treffen!

    Das Organspende-Register ist ab sofort online. Wer möchte, kann dort seine höchstpersönliche Entscheidung zur Organspende festhalten. Doch was wird dafür benötigt? Und was geschieht dann mit dem Organspendeausweis?

    Die Frage, ob man nach dem Tod Organe oder Gewebe spenden möchte, erfordert eine gründliche Selbstreflexion. Sobald eine Entscheidung getroffen wurde, ist es entscheidend, diese zu dokumentieren. Die Kenntnis des eigenen Willens entlastet im Ernstfall sowohl die Angehörigen als auch die behandelnden Ärzte.

    Neben dem herkömmlichen Organspendeausweis gibt es nun eine weitere Möglichkeit, diese Entscheidung zu vermerken: Das Organspende-Register. Sie erreichen es unter www.organspende-register.de

     

    Die wichtigsten Fragen:

  • Mehr Geld für Minijobber? Bundesarbeitsgericht stärkt Rechte von Teilzeitbeschäftigten

    Minijobber, geringfügig Beschäftigte, 520 Euro Jobber (ehemals 450 Euro Job) können sich freuen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) stärkt die Rechte von Teilzeitbeschäftigten in der aktuellen Urteilsverkündung vom 18.01.2023. Nach dem Grundsatz ''Gleicher Lohn für gleiche Arbeit'' werden die Rechte von Teilzeitbeschäftigten erheblich gestärkt. Im Verfahren ging es um einen geringfügig Beschäftigter Rettungsassistenten, der von seinem Arbeitgeber den gleichen Stundenlohn verlangte, wie seine vollzeitbeschäftigten Kollegen. In der BAG Entscheidung gaben die Richter dem Minijobber Recht, denn die Richter sahen in der unterschiedlichen Regelung bei der vom Arbeitgeber veranlassten Diensteinteilung keinen ausreichenden Grund für eine unterschiedliche Bezahlung bei gleicher Qualifikation und identischer Tätigkeit.

    Quelle: Tatjana Blum - Beitrag LEGIS BLOG / LEGISPRO Rechtsanwälte & Fachanwälte

    Aktenzeichen BAG 5 AZR 108/22 

  • Der Kohleabbau ist Verrat an den künftigen und gegenwärtigen Generationen – Greta Thunberg zeigt sich entsetzt

    Am Samstag, 15.01.2023, haben zehntausende Menschen gegen die Vernichtung des Dorfes Lützerath und den bevorstehenden Braunkohleabbau in der Gegend in der Nähe von Erkelenz in Nordrhein-Westfalen demonstriert. Der Energieversorgungskonzern RWE beabsichtigt Lützerath vollständig abzureißen, um den Tagebau Garzweiler weiter auszudehnen. Die auf der Demonstration anwesende Klimaaktivistin Greta Thunberg forderte, die Kohle solle im Boden bleiben und das wir alle gemeinsam die Zerstörung dieses Planeten stoppen müssen. Thunberg kritisierte, dass die Menschen an der Macht nicht handeln würden, was ein Verrat an den künftigen und gegenwärtigen Generationen sei. Es sei entsetzlich und angsteinflößend zu sehen, was hier passiere.

    Deutliche Worte findet sie auch gegen Deutschland, die Regierung und besonders die Grünen. Dass die Grünen mit solchen Unternehmen Kompromisse schließen, zeigt, wo ihre Prioritäten liegen, so Thunberg. Mit der Räumung der Siedlung Lützerath und dem geplanten Braunkohleabbau auf dem Gelände blamiere sich Deutschland in der ganzen Welt.

     

     

    Titelbild:

  • Krankmelden ist seit dem 1. Januar 2023 für Beschäftigte einfacher

    Ab 2023 werden Krankmeldungen von der Arztpraxis elektronisch an den Arbeitgeber über die Krankenkasse übermittelt. Arbeitnehmer müssen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht mehr direkt an den Arbeitgeber weitergeben. Die Arbeitgeber müssen sich selbst um den Abruf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei der zuständigen Krankenkasse des Angestellten kümmern.

    Beschäftigte müssen sich allerdings auch weiterhin beim Arbeitgeber melden und diesen über eine Krankschreibung informieren.

    Diese Änderung gilt aber nur für gesetzlich versicherte Arbeitnehmer; privatversicherte Arbeitnehmer müssen weiterhin eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform einreichen.

  • Der Virologe Christian Drosten erklärt die Corona Pandemie für beendet

    26.12.2022 Der Virologe Christian Drosten hat in einem Interview mit dem Tagesspiegel gesagt, dass er der Meinung ist, dass die Pandemie nun vorbei sei und das Sars-Cov-2-Virus endemisch geworden ist. Das bedeutet, dass sich das Virus in Europa etabliert hat und es auch weiterhin Infektionen geben wird, die im Winter häufiger auftreten und im Sommer seltener. Drosten sagte auch, dass die Immunität der Bevölkerung nach dem Winter breit und belastbar genug sein wird, um das breite Auftreten des Virus im Sommer fast vollständig zu verhindern. Andere Experten wie der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin, Christian Karagiannidis, teilen diese Ansicht und glauben, dass die Pandemie zunehmend auslaufen wird. Klaus Stöhr, ein Epidemiologe, hatte bereits vor mehr als zwei Jahren vorhergesagt, dass die Pandemie enden wird, wenn die Abwehrkraft der Bevölkerung hoch genug ist, was normalerweise nach einigen Jahren der Fall sei.

    Die Einschätzungen von Christian Drosten, dass die Pandemie vorbei ist und das Sars-Cov-2-Virus endemisch geworden ist, bedeuten für uns in diesem Winter, dass das Virus weiterhin vorhanden ist und zusätzlich andere Viren wie RSV und Grippe die Kliniken belasten. Menschen, die alt, immungeschwächt oder vorerkrankt sind, werden weiterhin Schutz benötigen und Maßnahmen wie das Tragen von Masken in öffentlichen Einrichtungen befolgen solten. Die Maskenpflicht in Krankenhäusern und Altenheimen darf vorerst nicht fallen, da das Virus diese besonders vulnerablen Menschen treffen könnte, die trotz Impfung keine ausreichende Abwehrkraft aufbauen können.

  • Peitschenhieb für Elon Musk - Nach Frankfurter Urteil muss Twitter Fake News und Beleidigungen unverzüglich löschen

    14.12.2022 Das Frankfurter Landgericht hat eine Grundsatzentscheidung gefällt. Wer durch Fake News, Beleidigungen und ehrverletzende Äußerungen auf Twitter betroffen ist, darf von dem Kurznachrichtendienst verlangen, dass diese Einträge entfernt werden. Geklagt hatte Baden-Württembergs Antisemitismusbeauftragter Michael Blume, welcher sich falschen und ehrverletzende Tweets über ihn auf Twitter ausgesetzt sah. Nach der heutigen Entscheidung des Frankfurter Landgerichts können Betroffene nun vom Nachrichtendienst Twitter verlangen, dass falsche oder ehrverletzende Tweets über sie entfernt werden. Darüber hinaus muss Twitter aber auch kerngleiche Äußerungen löschen, sobald dem der Kurznachrichtendienst eine Beanstandung von konkreten Persönlichkeitsverletzungen zugeht und er davon Kenntnis erlangt. Dann muss Twitter sogar eigenständig nach weiteren Nachrichten mit gleichen oder ähnlichen Aussagen recherchieren. Twitter muss zudem auch dann reagieren, wenn die in den betroffenen Tweets enthaltenen Mitteilungen sinngemäß erneut veröffentlicht werden. Andernfalls drohe dem Kurznachrichtendienst ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro. Eine allgemeine Monitoring-Pflicht bei rund 237 Millionen Nutzer könne Twitter jedoch nicht auferlegt werden. Daher bestehe die Pflicht zur Prüfung nur bei konkret beanstandeten Persönlichkeitsrechtsverletzungen. Allerdings ist die Entscheidung (Az. 2-03 O 325/22) derzeit noch nicht rechtskräftig. Das Verfahren kann möglicherweise noch beim Bundesgerichtshof (BGH) landen.

    Die Vorsitzende Richterin Ina Frost betonte bei der Urteilsverkündung, dass das Internet kein rechtsfreier Raum sei. Der Kläger Michael Blume hatte Twitter vorgeworfen, mitverantwortlich für die Verbreitung von Verleumdungen in 46 Tweets zu sein. In den Tweets sei insbesondere behauptet worden, er gehe fremd, sei pädophil und betrüge seine Frau sowie dass er sei in antisemitische Skandale verstrickt und Teil eines antisemitischen Packs sei.

    Das Landgericht Frankfurt stellte im Grundsatzurteil fest, dass die ehrenrührigen Behauptungen nicht der Wahrheit entsprechen. Zwar sei eine Bezeichnung als Antisemit zunächst nur eine Meinungsäußerung, aber in diesem Kontext rechtswidrig, weil sie nicht zur öffentlichen Meinungsbildung beitrage und erkennbar darauf abziele, Stimmung gegen den Antisemitismusbeauftragten zu machen.

    Das Urteil ist sicherlich richtungsweisend und ein großer Tag für die Würde des Menschen, die Demokratie und den Rechtsstaat. Es zeigt, dass die rechtsstaatlichen Regeln für alle Menschen gelten und das Internet nicht zum rechtsfreien Raum wird.

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