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27-04-2024

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Das neue Organspende-Register ist online. Ganz einfach eine Entscheidung treffen!

organspende-register-jetzt-online +++ Das neue Organspende-Register - zu erreichen im Internet unter www.organspende-register.de +++

Das Organspende-Register ist ab sofort online. Wer möchte, kann dort seine höchstpersönliche Entscheidung zur Organspende festhalten. Doch was wird dafür benötigt? Und was geschieht dann mit dem Organspendeausweis?

Die Frage, ob man nach dem Tod Organe oder Gewebe spenden möchte, erfordert eine gründliche Selbstreflexion. Sobald eine Entscheidung getroffen wurde, ist es entscheidend, diese zu dokumentieren. Die Kenntnis des eigenen Willens entlastet im Ernstfall sowohl die Angehörigen als auch die behandelnden Ärzte.

Neben dem herkömmlichen Organspendeausweis gibt es nun eine weitere Möglichkeit, diese Entscheidung zu vermerken: Das Organspende-Register. Sie erreichen es unter www.organspende-register.de

 

Die wichtigsten Fragen:

Wie kann ich meine Entscheidung im Organspende-Register festhalten?
Dies kann auf der Webseite organspende-register.de erfolgen, die vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte betrieben wird. Die Webseite wurde am Montag, den 18. März, freigeschaltet.
Um Ihre Entscheidung bezüglich Organ- und Gewebespende dort zu hinterlegen, ist eine Authentifizierung erforderlich. Dies kann mittels der eID-Funktion des Personalausweises, des elektronischen Aufenthaltstitels oder der eID-Karte erfolgen. Zudem sollten Sie auch Ihre Krankenversichertennummer bereithalten.
Wichtig zu wissen: Zukünftig soll es möglich sein, die Erklärung auch über die App Ihrer Krankenkasse abzugeben, wofür die Gesundheits-ID benötigt wird. Dies soll spätestens bis zum 30. September möglich sein.
Die Eintragung in das Organspende-Register ist freiwillig und kostenlos, wie es auf der Webseite heißt. Sie kann zudem jederzeit geändert oder widerrufen werden.

 

Warum sollte ich meine Entscheidung im Register hinterlegen?
Ein Organspendeausweis kann verloren gehen oder im Notfall nicht zur Hand sein. Im Gegensatz dazu ist das Organspende-Register jederzeit zugänglich. Eine dort hinterlegte Entscheidung sorgt somit für Klarheit und Sicherheit. Zukünftig wird das qualifizierte medizinische Personal im Krankenhaus im Ernstfall auf das Register zugreifen können, um die dort hinterlegte Entscheidung einzusehen.

 

Warum ist es von Bedeutung, dass sich möglichst viele Menschen für eine Organspende entscheiden?
Eine Organspende kann die Lebensqualität zurückgeben oder sogar Leben retten, wenn wichtige Organfunktionen verloren gehen und eine Organtransplantation erforderlich wird. Für viele Menschen, die dringend auf eine Organspende warten, stellt die Transplantation die letzte Hoffnung dar.

Trotzdem gibt es weniger Organspender als erforderlich. Dies führt dazu, dass Patienten, die aus medizinischen Gründen eine Transplantation benötigen, auf Wartelisten eingetragen werden müssen. Aktuell stehen in Deutschland etwa 8.500 Menschen (Stand 1. Januar 2023) auf der Warteliste für ein Spenderorgan – wobei die meisten von ihnen auf eine Spenderniere warten.

 

Was passiert mit dem Organspendeausweis, gilt dieser weiterhin?
Ja, das Register stellt lediglich eine weitere Möglichkeit dar, die Entscheidung zu dokumentieren. Organspendeausweise bleiben weiterhin gültig. Es kann sinnvoll sein, beide Optionen zu nutzen, um sicherzustellen, dass die eigene Entscheidung im Ernstfall bekannt ist.
Organspendeausweise sind beispielsweise in Apotheken, Arztpraxen oder auf der Webseite organspende-info.de der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) erhältlich. Dort können Sie einen Ausweis als PDF-Datei herunterladen, ausfüllen und ausdrucken. Falls Sie eine robustere Plastikkarte bevorzugen, können Sie diese ebenfalls bei der BZgA bestellen. Für Reisende bietet die Webseite zudem PDF-Vorlagen in etwa 30 Sprachen zum Download an.
Übrigens: Laut der BZgA kann die Entscheidung für eine Organspende auch in anderen Dokumenten, wie beispielsweise einer Patientenverfügung, festgehalten werden. Es macht jedoch keinen Sinn, dies im Testament zu vermerken, da es erst nach einem Zeitpunkt geöffnet wird, an dem eine Organspende nicht mehr möglich ist.

 

Was gibt es noch zu beachten?
Ob in der Patientenverfügung, im Ausweis oder im Register: Der Wille sollte klar formuliert sein, und die Angaben sollten sich nicht widersprechen.
Insgesamt stehen im Register und im Organspendeausweis fünf Auswahlmöglichkeiten zur Verfügung:

 

  • "Ja, ich gestatte, dass nach der ärztlichen Feststellung meines Todes meinem Körper Organe und Gewebe entnommen werden";
  • "Ja, ich gestatte dies, mit Ausnahme folgender Organe/Gewebe";
  • "Ja, ich gestatte dies, ich möchte jedoch nur bestimmte Organe/Gewebe zur Spende freigeben";
  • "Über ja oder nein soll dann folgende Person entscheiden";
  • "Nein, ich widerspreche der Entnahme von Organen oder Geweben".


Im Feld "Anmerkungen/Besondere Hinweise" können gegebenenfalls Erkrankungen vermerkt werden. Es ist wichtig zu wissen: Laut der BZgA schließen nur wenige Erkrankungen eine Organspende generell aus, beispielsweise akute Krebserkrankungen. Außerdem gibt es kein bestimmtes Höchstalter, bis zu dem eine Spende möglich ist.

Für eine Organspende ist es erforderlich, dass die Person zu Lebzeiten der Spende zugestimmt hat. Zusätzlich muss bei der verstorbenen Person der irreversible Ausfall sämtlicher Hirnfunktionen, der Hirntod, diagnostiziert worden sein. Nach Erfüllung dieser Voraussetzungen entscheiden Ärzte im Einzelfall, ob die Organe für eine Transplantation geeignet sind.

 

Was wenn Sie Schwierigkeiten haben, sich zu entscheiden, wer kann helfen?

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) bietet ein kostenloses Infotelefon speziell zum Thema Organspende an. Unter der Nummer 0800 90 40 400 können Sie montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr alle Ihre Fragen stellen und Unterstützung erhalten.

 

 

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