19.03.2024 Heute hat das Kabinett einer entsprechenden Änderung zugestimmt, wonach in Schulen und der Verwaltung in Bayern Sonderzeichen wie das Gendersternchen nicht verwendet werden dürfen.
Die bayerische Staatsregierung hat beschlossen, dass im offiziellen Schriftverkehr keine "ideologiegetriebene" Sprache verwendet werden soll. Daher wird die Verwendung von Sonderzeichen zur Geschlechterumschreibung untersagt. Dieser Schritt folgt auf die Ankündigung von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) im Dezember während seiner Regierungserklärung, ein Genderverbot einzuführen. Das Kabinett hat nun offiziell beschlossen, die Allgemeine Geschäftsordnung des Freistaats Bayern zu ändern, um klarzustellen, dass Sonderzeichen wie Gendersternchen ("Bürger*innen"), Binnenmajuskel ("LehrerInnen"), Doppelpunkt ("Arbeiter:innen") und Gendergap ("Verkäufer_innen") nicht erlaubt sind.
"Für uns ist die klare Botschaft: Sprache muss klar und verständlich sein", erklärte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) nach einer Kabinettsitzung. Das Verbot soll für den gesamten staatlichen Bereich gelten, einschließlich Verwaltung, Schulen und Hochschulen. Dies betrifft offizielle Schreiben, Behörden- und Schul-Webseiten, Elternbriefe, Schulbücher, Internetseiten und Jahresberichte. Damit werden klare Regeln für den staatlichen Bereich festgelegt.